Bitte beachten Sie, dass wir den Kundendiensteinsatz zu unseren derzeitig gültigen und bekannten Kundendienstbedingungen durchführen werden, insofern es sich hier nicht um eine Gewährleistung handelt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich an den Auftraggeber des Kundendiensteinsatzes mit der Ausnahme der Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse. Die Entscheidung, ob ein Gewährleistungsanspruch vorliegt, kann nur durch die Kundendienstleitung erfolgen. Eine Berechnung erfolgt auch dann, wenn sich eine eventuelle Mängelrüge als unbegründet erweisen sollte. Unsere derzeit gültigen Bedingungen finden Sie in unseren Servicerichtlinien.